Unfallschaden-Glossar


Unfallschaden-Glossar: Einfach erklärt

Haben Sie einen Unfall gehabt? Dann sind Sie sicherlich mit einer Vielzahl von Fachbegriffen konfrontiert, die im Zusammenhang mit der Schadensregulierung stehen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um den Unfallschaden verständlich und einfach.

Grundlegende Begriffe

  • Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert eines Kraftfahrzeugs entspricht dem Wert, zu dem ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler erworben werden kann. 
  • Händlerankaufswert: Entspricht dem Betrag, den man von einem Händler für ein an diesen zu veräußerndes Kraftfahrzeug erhält. 
  • Händlerverkaufswert: Dieser Wert entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert. Der Händlerverkaufswert entspricht dem Wert, zu dem ein Fahrzeug auf dem seriösen Markt zur Veräußerung durch einen Händler angeboten wird. 
  • Veräußerungswert: Der tatsächliche Verkaufspreis Ihres Fahrzeugs auf dem seriösen Fahrzeugmarkt. Der Begriff ist mit den Begriffen Verkehrswert und Marktwert gleichzusetzen. 
  • Restwert: Der Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall in beschädigtem Zustand. Der Restwert ist ein Marktwert, welcher durch einen Sachverständigen am relevanten Markt, ermittelt wird. 

Begriffe zur Schadensberechnung

  • Theoretischer Wiederbeschaffungswert: Der Wert eines Kraftfahrzeugs, für den kein üblicher Markt besteht oder es kaum oder keine vergleichbaren Modelle gibt. In diesem Fall werden z.B. Fahrzeuge von Haltern bis zur Aussonderung behalten und nicht gehandelt. Für solche Fahrzeuge muss der Wert rein rechnerisch festgestellt werden.
  • Wiederherstellungswert: Hierbei handelt es sich um die Kosten die zur Wiederherstellung eines Fahrzeugs anfallen, oder um  die Kosten die anfallen um ein dem beschädigten Fahrzeug möglichst ähnliches Fahrzeug zu beschaffen. 
  • Reparaturkosten: Die konkreten Kosten für die Reparatur, inklusive Ersatzteile und Arbeitslohn.
  • Merkantiler Minderwert: Die merkantile Wertminderung stellt einen Vermögensausgleich für das Risiko dar, wegen der Beteiligung an einem Unfall einen Mindererlös bei der Veräußerung des Fahrzeugs zu erzielen. Weiterhin deckt der merkantile Minderwert das Risiko auf verdeckte Mängel nach einer Unfallinstandsetzung ab. 
  • Technischer Minderwert: Eine technische Wertminderung liegt dann vor, wenn der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs auch bei modernster und fachgerechter Reparatur keinesfalls erreichbar ist. 
  • Neu für Alt: Mit dem Abzug „neu für alt“-Klausel können die Versicherer verhindern, dass ein Unfallfahrzeug durch die Übernahme der Reparatur einen höheren Wert als vorher erhält. Der Fahrzeughalter trägt die Differenz zwischen dem alten Wert des Wagens und dem neuen.
  • Wertverbesserung: Die Wertverbesserung beschreibt einen Betrag, um welchen das gesamte Fahrzeug nach der durchgeführten Reparatur mehr wert ist, als vor dem Unfallereignis. 

Begriffe zur Schadensabwicklung

  • Reparaturdauer: Die Zeit, die für die Reparatur benötigt wird.
  • Nutzungsausfall: Der Verlust, den Sie erleiden, weil Sie während der Reparaturzeit auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.
  • Mietwagenkosten: Die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit.
  • Fiktive Abrechnung: Eine Abrechnungsmethode, bei der die Reparaturkosten ausbezahlt  werden, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. 
  • Wiederbeschaffungsdauer: Die Zeit, die Sie benötigen würden, um ein Ersatzfahrzeug zu finden und zu kaufen.

Was bedeutet das alles für Sie?

Diese Begriffe sind wichtig, um zu verstehen, wie Ihre Schadensforderung berechnet wird.

  • Ihr Ziel: Ihr Ziel ist es, nach einem Unfall wieder in den gleichen Zustand zu kommen wie vorher.
  • Der Sachverständige: Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt den Schaden und erstellt ein Gutachten.
  • Die Versicherung: Die Versicherung zahlt Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
  • Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf eine vollständige Schadensersatzleistung.


Wichtig: Lassen Sie sich im Schadensfall von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten. Dieser kann Ihre Interessen wahren und sicherstellen, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten.


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