Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen, unsere Standorte und das korrekte Vorgehen nach einem Verkehrsunfall. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren!


Allgemeines & Beauftragung


Frage: Was genau macht das Sachverständigenbüro Steidl?
Antwort: Wir sind Ihr unabhängiger Partner für Kfz-Gutachten. Unsere Kernkompetenzen umfassen die Erstellung von Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, die professionelle Bewertung von Fahrzeugen (z.B. für Leasingrückgaben oder Oldtimer) sowie die technische Beratung rund um das Kraftfahrzeug. Wir ermitteln objektiv und präzise den Schadenumfang, die Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung und den Restwert Ihres Fahrzeugs.

Frage: Warum benötige ich nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Gutachter?
Antwort: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Ihre Ansprüche vollständig und fair dokumentiert werden. Der von der gegnerischen Versicherung gestellte Gutachter handelt oft im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. Wir sichern für Sie Beweise und ermitteln objektiv Werte wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.

Frage: Wie beauftrage ich das SV-Büro Steidl?
Antwort: Ganz einfach und unkompliziert. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Wir besprechen dann kurz den Sachverhalt und vereinbaren einen Besichtigungstermin – oft noch am selben Tag.

Frage: Was kostet mich ein Unfallgutachten?
Antwort: Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie unverschuldet sind, ist das Gutachten für Sie in der Regel komplett kostenfrei. Die Kosten für den Sachverständigen sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei einem Kaskoschaden (selbstverschuldet) oder bei Bagatellschäden beraten wir Sie vorab transparent über die beste und kostengünstigste Vorgehensweise.



Unsere Standorte & Service


Frage: Wo finde ich das Sachverständigenbüro Steidl?
Antwort: Sie finden uns an unseren beiden Standorten:

  • Standort Achberg: Kapellenweg 25, 88147 Achberg
  • Standort Lindau: Kemptener Str. 61, 88131 Lindau


Frage: Muss ich mit meinem beschädigten Fahrzeug zu Ihnen nach Achberg oder Lindau kommen?
Antwort: Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Unser Service ist flexibel und kundenorientiert. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug gerne auch direkt an Ihrem Wunschort. Das kann bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Arbeitsstelle oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens sein. Dieser Service ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Frage: Wann sind Sie erreichbar?
Antwort: Sie können uns telefonisch, per Mail oder WhatsApp jederzeit erreichen. Da Unfälle jederzeit passieren können, sind wir flexibel und bemühen uns, immer für Sie da zu sein. Termine für Fahrzeugbesichtigungen vereinbaren wir individuell nach Ihren Wünschen.



Hilfe für Geschädigte nach einem Unfall


Frage: Ich hatte gerade einen Unfall. Was sind die wichtigsten ersten Schritte?
Antwort: Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie diese Schritte:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf sofort den Rettungsdienst (112).
  3. Polizei rufen (110): Bei Verletzten, hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage ist dies immer ratsam.
  4. Beweise sichern: Tauschen Sie die Kontaktdaten und Versicherungsinforationen mit dem Unfallgegner aus. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Schäden an allen Fahrzeugen und die Endposition der Autos. Notieren Sie sich Namen von Zeugen.
  5. Kein Schuldanerkenntnis: Geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab.
  6. Kontaktieren Sie uns: Melden Sie sich schnellstmöglich bei uns, Ihrem unabhängigen Sachverständigen, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren.


Frage: Der Unfall ist passiert. Wie geht der Prozess mit Ihnen als Gutachter weiter? Antwort: Nachdem Sie uns kontaktiert haben, läuft der Prozess wie folgt ab:

  1. Terminvereinbarung: Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin zur Besichtigung des Fahrzeugs an Ihrem Wunschort.
  2. Fahrzeugbesichtigung: Wir dokumentieren den Schaden detailliert mit Fotos und modernster Technik.
  3. Gutachtenerstellung: Im Büro erstellen wir ein umfassendes und beweissicherndes Schadengutachten. Darin werden alle relevanten Positionen wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert (bei einem Totalschaden) aufgeführt.
  4. Abwicklung: Das fertige Gutachten senden wir direkt an Sie und auf Ihren Wunsch hin an Ihren Rechtsanwalt und/oder die regulierende Versicherung. Wir stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der technischen Kommunikation mit der Werkstatt oder Versicherung.


Frage: Die Versicherung des Unfallgegners hat mir bereits einen Gutachter angeboten. Soll ich das annehmen?
Antwort: Nein. Sie haben das Recht auf freie Wahl eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung und hat das Ziel, die Kosten für diese so gering wie möglich zu halten. Nur ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Gutachter vertritt allein Ihre Interessen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag der Werkstatt und einem Schadengutachten?
Antwort: Ein Kostenvoranschlag ist eine reine Schätzung der Reparaturkosten und hat vor Gericht kaum Beweiskraft. Ein Schadengutachten von uns ist hingegen ein beweissicherndes Dokument. Es enthält zusätzlich wichtige Positionen wie die merkantile Wertminderung (Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert), den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur und eine detaillierte Fotodokumentation, die für die Schadensregulierung unerlässlich sind.


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Mail: [email protected]
Mobil: +49 1525 9183912
Festnetz: +49 8380 9814553

STEIDL. Die Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen.

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